- §1 Geltungsbereich:
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KSLR Athlete Marketing Agentur beziehen sich auf alle Realakte sowie Dienstleistungen der KSLR Athlete Marketing Agentur, mit Blick auf das In- und Ausland und richtet sich an Vertragspartner („Kunden“).
- Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. Unter Unternehmern werden natürliche oder juristische Personen samt rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Realakts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, verstanden. Sie sind stets Bestandteil der Zusammenarbeit und gelten dabei ausschließlich.
- Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, sofern die KSLR Athlete Marketing Agentur auf Nachfrage ihrer Kunden diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
- Bei allen künftigen Realakten mit einem Kunden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KSLR Athlete Marketing Agentur auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
- §2 Hierarchie der Verträge:
- Individuell vereinbarte Verträge; insbesondere der Inhalt der Angebote von der KSLR Athlete Marketing Agentur [Packages]
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeine gesetzliche Vorschriften
- Die zuerst genannten rechtliche Regelungen haben bei Unklarheiten stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die nachrangigen Regelungen ausgefüllt.
- §3 Inhalt der Leistungen:
- Der Inhalt der Leistungen umfasst grundsätzlich die Content Factory, die Branding Academy sowie die Branding Lab gemanaged von der KSLR Athlete Marketing Agentur. Der konkrete Inhalt der Angebote ist ggfs. dem jeweiligen Package selbst zu entnehmen oder erfolgt nach Absprache.
- Es ist das Recht der KSLR Athlete Marketing Agentur sich vorgefertigter Templates zu bedienen, bzw. diese bei verschiedenen Kunden zu benutzen, um die vertraglich definierten Inhalte zu gewährleisten.
- §4 Fremdleistung | Beauftragung Dritter:
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur ist berechtigt selbst zu entscheiden, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen bzw. derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
- Das Anheuern von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen des Kunden und auf Rechnung des Kunden. Die KSLR Athlete Marketing Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die nötige fachliche Qualifikation verfügt.
- Soweit die KSLR Athlete Marketing Agentur notwendige oder besprochene Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der KSLR Athlete Marketing Agentur.
- §5 Pflichten des Kunden:
- Der Kunde stellt der KSLR Athlete Marketing Agentur Material für die Auftragserfüllung sowie die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen auf Nachfrage zur Verfügung.
- Der Kunde hat der KSLR Athlete Marketing Agentur rechtzeitig mitzuteilen, ob er die Genehmigung bezüglich eines Vorschlags erteilt, so dass der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die KSLR Athlete Marketing Agentur in der Lage ist, Folgearbeiten ohne Zusatzkosten sowie Qualitätsrisiko zu erbringen.
- Erteilt der Kunde die Zustimmung für einen von der KSLR Athlete Marketing Agentur vorgeschlagenen Entwurf, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung des ggf. mit dem Vorschlag der KSLR Athlete Marketing verbundenen Kosten.
- Kommt es zum Kaufvertrag zwischen der KSLR Athlete Marketing Agentur und dem Kunden, so sind die Agentur zusammen mit dem Sportler, die einzigen, die sich um den Markenaufbau auf Social Media kümmern dürfen. Bedient sich der Kunde eines Dritten ohne Zustimmung der KSLR Athlete Marketing Agentur kommt es automatisch zur Vertragsauflösung ohne Rückerstattung, der bis dahin vom Kunden getätigten Zahlungen. Dieser Punkt bezieht sich ausschließlich auf die Dienstleistung „Branding Lab“.
- Der Kunde hat die Pflicht, die Verwaltung seines Profils sei: Profilbild, Instagram Biographie, Instagram Story Highlights, Einstellungen, etc., selbstständig zu übernehmen.
- Der Kunde hat den Designvorschlag der KSLR Athlete Marketing Agentur zu akzeptieren. Der Kunde wird jedoch bei der Herausarbeitung des endgültigen Designs maßgeblich mit einbezogen.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, auf Nachrichten, Anrufe, bzw. Anregungen der KSLR Athlete Marketing Agentur zu reagieren. Die Kommunikation erfolgt dabei primär über die Plattform „Discord“.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, die von der KSLR Athlete Marketing Agentur verlangten Materialien in entsprechender Qualität (Video: HD 720P, kein SlowMo) über den internetbasierten Datenübertragungsdienstleister „Wetransfer“ zu übermitteln. Dies geschieht kostenlos.
- Der Kunde ist verpflichtet sich an die von der jeweiligen Social Media Plattform vorausdefinierten Nutzungsbedingungen zu halten. Kommt es zu einem schlimmen Verstoß durch den Kunden, so wird das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ohne Rückerstattung, der bis dahin vom Kunden getätigten Zahlungen, aufgelöst.
- §6 Mitwirkungsrechte, Mitwirkungspflichten:
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur wird dem Kunden vor Beginn jeder etwaigen kostenverursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form unterbreiten.
- Beim Auslaufen des Vetrags werden sämtliche jeweils ausgetauschten Unterlagen gegenseitig auf Anforderung übergeben, andernfalls, sofern nach den rechtlichen Regelungen zulässig, vernichtet.
- §7 Preise und Zahlungen:
- Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an die KSLR Athlete Marketing Agentur zu zahlen. Die KSLR Athlete Marketing Agentur erbringt die Leistungen entgeltlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
- Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, mit Einberechnung der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sämtliche Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Packages mit der Leistungsbeschreibung sowie diesen AGB.
- Barauslagen und sonstige Kosten, die der KSLR Athlete Marketing Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden der KSLR Athlete Marketing Agentur erstattet. Hierzu zählen beispielsweise auch außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
- Sofern die KSLR Athlete Marketing Agentur einen Preis schätzt, ist diese Preisschätzung unverbindlich, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur behält sich vor, dass Leistungen nur gegen Vorauskasse erbracht werden, wenn hierfür ein sachlich berechtigter Grund vorliegt und keine überwiegenden Belange des Kunden entgegenstehen.
- §8 Zurückbehaltungsrecht | Aufrechnung:
- Der Kunde kann ohne vertragliche Beschränkung nach den rechtlichen Regelungen die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Der Kunde kann ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften seine Ansprüche wegen Nichtleistung oder wegen Mängeln gegen Ansprüche von der KSLR Athlete Marketing Agentur auf Zahlung der Vergütung aufrechnen. Andere als die in Satz 1 aufgeführten Ansprüche kann der Kunde gegen Ansprüche von der KSLR Athlete Marketing Agentur nur aufrechnen, soweit sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
- §9 Haftung:
- Die Haftung der KSLR Athlete Marketing Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu der vereinbarten Auftragssumme.
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person auf Kosten des Kunden für erforderlich, so hat sie den Kunden darauf hinzuweisen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde hält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos. Dessen ungeachtet haftet die Agentur nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.
- Wegen unverschuldeten Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die KSLR Athlete Marketing Agentur zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
- Fälscht der Kunde während des laufenden Vertragsverhältnisses absichtlich seine Kennzahlen auf Instagram z.B. durch Followerkauf, etc., so haftet die KSLR Athlete Marketing Agentur nicht für jegliche Konsequenzen, die mit solchem Fehlverhalten einhergehen.
- §10 Einräumung von Nutzungsrechten:
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur räumt dem Kunden an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der KSLR Athlete Marketing Agentur.
- Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur wird den Kunden über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte, insbesondere in Hinblick auf Dritte, hinweisen. Grundsätzlich gilt: Die von der KSLR Athlete Marketing Agentur produzierten Inhalte sind Eigentum der Agentur und können nach Belieben für Werbemaßnahmen verwendet werden, ausschließlich jedoch mit Einbezug der Datenschutzrechte.
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
- Zieht die KSLR Athlete Marketing Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Die eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten beziehen sich auf alle Medien.
- §11 Laufzeit | Kündigung:
- Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der KSLR Athlete Marketing Agentur wird individuell vereinbart. Dieser Punkt bezieht sich ausschließlich auf die Dienstleistung „Branding Lab“.
- Äußert der Kunde den Wunsch zur Kündigung, so muss dies schriftlich erfolgen.
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur ist zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge verpflichtet.
- §12 Vertraulichkeit:
- Die KSLR Athlete Marketing Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, welche Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Gleiches gilt für den Kunden. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
- §13 Datenschutz:
- Die Parteien verarbeiten die ihnen ggfs. im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhebt, speichert, sowie, diese an die KSLR Athlete Marketing Agentur im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit berechtigt ist weiterzugeben und insbesondere die hierfür ggfs. notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Soweit der Kunde die KSLR Athlete Marketing Agentur mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in seinem Auftrag oder mit dem gleichgestellten Maßnahmen beauftragt, werden die Vertragsparteien eine Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung schließen. Der Kunde stellt die KSLR Athlete Marketing Agentur hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
- §14 Allgemeine Bestimmungen:
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der KSLR Athlete Marketing Agentur.
- Auf Verträge von der KSLR Athlete Marketing Agentur mit den Kunden findet das allgemein definierte Recht Ungarns Anwendung.
- Änderungen, Ergänzungen, Kündigungen und Aufhebungen von Leistungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.